ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

1.Termine

(1)Es ist möglich, Termine mündlich, telefonisch oder per E-Mail zu vereinbaren.
(2)Sie begeben sich eigenverantwortlich in die Beratung.
Bei gänzlich fehlender oder mangelnder Mitwirkung bzw. Entgegenwirken im Verlauf einer Beratung, behalte ich mir vor.

 (3)Telefonische Beratungen, wie auch telefonische Informationen können in Rechnung gestellt werden.
(4)Beratungen können nach gegenseitiger Absprache individuell Verlängert werden, sofern im Anschluss an eine Beratung genügend Zeit besteht.
Die daraus resultierende Mehr Zeit wird nach dem vereinbarten Honorar abgerechnet.

2.Honorar/Abrechnung

(1)Eine Abrechnung mit einer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht möglich. Die Kosten für die Beratung werden im ersten Gespräch erläutert.
(2) Das geltende Honorar finden sie immer aktuell unter –Termine / Honorar.

3.Rücktritt/Ausfallhonorar

(1)Die Absage eines Termins ist bis 2 volle Werktage vor dem vereinbarten Termin möglich. Falls diese Zeitspanne nicht eingehalten wird, bin ich berechtigt Ihnen den gesamten Termin in Rechnung zu stellen.
(2)Nach §615 BGB (Verzug der Annahme) kann ich Ihnen bei Verzug der Annahme einer vertraglichen Vereinbarung den vollen Preis in Rechnung stellen.

4.Schweigepflicht, Zeugnisverweigerungsrecht, Anzeigepflicht

(1)Der Berater unterliegt gemäß §203 Abs1 Ziffer 2 StGB der Schweigepflicht.
(2)Ein Zeugnisverweigerungsrecht gemäß § 53 stopp in strafrechtlichen Verfahren besteht nur bedingt.
(3)Der Berater ist verpflichtet, zuständige Behörden (Jugendamt, Strafverfolgungsbehörde) zu benachrichtigen, wenn in der Beratung Tatsachen bekannt werden, die auf die Möglichkeit schließen lassen, dass eine Person Opfer einer Straftat werden könnten. ( wie z.B. bei Misshandlungen oder sexuellem Missbrauch ).

5.Mitwirkung Dritter

(1)Die Beraterin behält sich vor, fachkundige Dritte unter Hinweis und Einhaltung der genannten Schweigepflicht mit zu Rate zu ziehen.

6.Aufzeichnung, Datenschutz

(1)Der Berater behält sich vor gegebenenfalls über den Gegenstand der Beratung schriftliche Aufzeichnungen, die vor unbefugtem Zugriff sicher aufbewahrt werden müssen, zu machen
(2)Die Aufzeichnungen sind Eigentum des Beraters, können jedoch vom Klienten innerhalb einer Aufbewahrungsfrist von 5 Jahren auf Verlangen eingesehen werden.
(3)Vom Einsichsrecht ausgenommen sind persönliche Notizen des Beraters.

8.Salvatorische Klausel

(1)Sollte eine der AGB ungültig sein, so wird damit die Wirksamkeit gegenüber den anderen Bestimmungen nicht beeinflusst.
(2)Änderungen oder Veränderungen sind nur in schriftlicher Form gültig.

9.Beratungszeit

Die Beratungszeit (45 Minuten pro Einheit) ist als reine Gesprächszeit zu sehen.